Der Bundesrat hat in seiner Sitzung mit einer Mehrheit einen Gesetzentwurf gebilligt, der die Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen einführen soll. Das schwarz-rot regierte Bundesland Hessen brachte das „Gesetz zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität“ in die Länderkammer ein. Es geht dabei um eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen über den Zeitraum eines Monats. Nun muss sich der Bundestag mit dem Entwurf beschäftigen.
Auf Bundesebene gibt es seit Monaten Streit um das Thema. Während FDP-Justizminister Marco Buschmann im April verkündete, man habe sich auf ein Quick-Freeze-Verfahren geeinigt, erteilte das SPD-geführte Innenministerium unter Nancy Faeser dem Verzicht auf eine Vorratsdatenspeicherung wenig später eine Absage. Seitdem lässt sich im Bund wenig Bewegung erkennen.
Hessen lehnt Quick-Freeze-Verfahren ab
Der Quick-Freeze-Ansatz sieht vor, dass Informationen zu IP-Adressen anlassbezogen bei den Anbietern „eingefroren“ werden, wenn der Verdacht auf eine erhebliche Straftat besteht, für die diese Daten relevant sein könnten. Dieser als grundrechtsschonender geltende Ansatz wird jedoch im Bundesratsentwurf ausdrücklich abgelehnt.
Auch in den Reden vor der Abstimmung der Länder behauptete etwa der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU), Quick Freeze sei „nicht der kleinste gemeinsame Nenner“, sondern „Etikettenschwindel“ und „Augenwischerei“. Daten, die nicht da seien, könnten auch nicht eingefroren werden. Sein sächsischer Parteikollege Armin Schuster, der dort Innenminister ist, stimmte in Rheins Lied ein und bezeichnete Quick Freeze als „Scheinlösung“.
Dabei speichern Telekommunikationsanbieter derartige Daten oftmals durchaus für mehrere Tage. Sie benötigen sie teils für eigene Zwecke, etwa um Störungen zu erkennen und zu beheben.
Vorratsdatenspeicherung ins Sicherheitspaket?
Während Rhein den Gesetzentwurf vor allem mit Straftaten im Bereich sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige begründete, verwies Schuster hauptsächlich auf Terrorismusbekämpfung. Es selbst kämpfe seit 15 Jahren für die Vorratsdatenspeicherung. Offenbar hat er nun die Hoffnung, dass der hessische Vorratsdatenspeicherungsvorschlag noch Eingang in das sogenannte Sicherheitspaket finden kann, das derzeit im Bundestag kontrovers diskutiert wird. Ohne die Vorratsdaten, so Schuster, sei das Sicherheitspaket seiner Auffassung nach „nur ein Brief.“
Ob sich der Entwurf im Parlament durchsetzen kann, ist zweifelhaft. Bisher lehnten sowohl FDP als auch Grüne im Bund die Maßnahme ab und verwiesen auf die Quick-Freeze-Alternative. „Eine Dauerdebatte über die Vorratsdatenspeicherung ist seit der Einigung innerhalb der Bundesregierung zum Quick-Freeze-Verfahren hinfällig“, sagte der innenpolitische Sprecher der Liberalen, Manuel Höferlin, gegenüber dem Handelsblatt. Auch grüne Innenpolitiker wie Konstantin von Notz hatten die Wahl von Quick Freeze immer wieder verteidigt.
Doch nicht in allen Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung scheint diese Haltung zu bestehen. So äußerte der grüne NRW-Justizminister Benjamin Limbach: „Bei schweren Straftaten müssen wir die Anonymität des Internets knacken.“
Was Herr Schuster in seiner Beschreibung vom heroischen Kämpfer für mehr Überwachung und Kontrolle vergessen hat, ist die Tatsache, dass er bereite mehrmals vor dem BVerfG, bzw. EuGh gescheitert ist, was die Vorratsdatenspeicherung angeht. Dabei war er jeweils völlig überzeugt, in Einklang mit Recht und Gesetz zu handeln. Irgendwas muss diese Vorratsdatenspeicherung haben, dass Konservative und solche, die es werden wollen (so manche Grüne) das so toll finden.
Die Speicherung von IP-Adressen ist technisch nur dann sinnvoll, wenn man gleichzeitig die Nutzung von VPN-Netzwerken verhindert, welche keine Kundendaten speichern. Das Anbieten von solchen Dienstleistungen kann nicht unterbunden werden, da deutsche oder europäische Gesetze nicht weltweit gelten.
Um die anonyme Nutzung des Internets zu stoppen, müsste man eine Firewall um Deutschland/Europa errichten, vergleichbar mit dem Projekt “Goldener Schild” in China.
https://de.wikipedia.org/wiki/Projekt_Goldener_Schild
Zumal die Zielgruppen, von denen da gesprochen wird mit Sicherheit eher über Tor und ähnliche Tools im Darknet unterwegs sind.
Die kriminellen benutzen Vic Socks Proxys. D.h Tunnel auf den Systemen der gehackten Opfer das ist besser da die TOR IPs ja bekannt und auf vielen Firewalls gesperrt i
sind.
Profis nutzen also die IPs der Opfer der Zugang dazu wird auch verkauft. Das Opfer darf dann auch die Abmahnungen zahlen oder dem BKA erklären unschuldig zu sein.
Ist u.a ein Grund für die Botnets, darauf werden dann private Darknets betrieben.
VPN sind auch eher unbeliebt da so einige VPN Provider Aktivitäten doch heimlich loggen oder gar direkt von Behörden betrieben werden.
Mein ISP vergibt seit Jahren an seine Endkunden statische IPv4 and IPv6 Adressen (Festnetz). Da muss nichts mehr gespeichert werden.
Wer ist denn dein ISP?
Wirklich jedem ist mittlerweile klar daß es hier weder um Kinderschänder noch um schwere Straftaten geht. Man will einfach komplett alles nur noch lückenlos überwachen und sexueller Missbrauch von Kindern ist der perfekte Türöffner dafür. Man müsste vielleicht mal gegen so eine Vorgehensweise der Gesetzgebung durch Politiker ein Gesetz erlassen: Erschleichung von Gesetzen
„Bei schweren Straftaten müssen wir die Anonymität des Internets knacken.“
Ja dann sollten die Ermittlungsbehörden bei schweren Straftaten einfach etwas schneller sein. Dann reicht auch das quick freeze. Die Daten liegen ja eine Weile beim ISP. Und ja, dazu muss man Mailheader lesen können, eine Whois-Datenbank bedienen usw.
Wie ich heute aber um paar Ecken mitbekam, müssen die sich auch um Spam-E-Mails kümmern „Wundere Dich nicht dass Du Post von Dir selber bekommst, wir haben Deinen Account gehackt“.
Kein Wunder, dass da für echte Vorfälle keine Zeit und keine Mitarbeiter dasind, wenn die sich um sonen Blödsinn kümmern müssen, einen Vorgang anlegen und das ganze dann wegen Nichtigkeit und „Verursacher konnte nicht ermittelt werden“ einstellen.